Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zu.
Die Speicherung Ihrer Daten aus bisherigen und zukünftigen Besuchen, sowie deren Verwendung erfolgt im Rahmen unserer Datenschutzbestimmungen.

Was können wir für Sie tun?

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, einen Pflegedienst zu engagieren, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin bei uns. In einem persönlichen Gespräch klären unsere Mitarbeiter dann mit Ihnen den Pflegebedarf und beantworten Ihre Fragen. Im weiteren Verlauf schließen wir einen Pflegevertrag, in dem alle gewünschten Leistungen vereinbart werden. Natürlich meißeln wir nichts in Stein – wenn sich der Bedarf ändert, sprechen Sie uns einfach an.

Aber was bieten wir Ihnen nun genau?

  • Im Rahmen der Haushaltshilfe bzw. der Familienpflege kümmern wir uns um haushalterische Aufgaben, die viel Mühe machen, zum Beispiel während einer Genesungszeit nach einer Operation. Gern bringen wir auch Ihre Kinder sicher zur Schule.
  • Wir greifen durch ambulante Pflege (nach SGB XI/XII) unter die Arme, wenn tägliche Verrichtungen nicht allein ausgeführt werden können, etwa das Ankleiden oder das Betreten der Dusche.

Tipp: Im Rahmen des SGB XI/XII können Sie Pflegestufen beantragen. Diese reichen von Stufe 0 (pflegebedürftig) bis III (schwerst pflegebedürftig). Unsere Sozialarbeiter unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare sowie bei der Zusammenarbeit mit Pflegeversicherungen und Bezirksämtern.

  • Bei Erkrankungen assistieren wir im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (nach SGB V). Die Hilfe bei wiederkehrenden Tätigkeiten wie der Morgentoilette nennt sich "Grundpflege"; die "Behandlungspflege" meint die medizinische Versorgung.

Tipp: Pflegebedürftige, die an einer Demenzerkrankung oder einer geistigen Behinderung leiden, können einen Anspruch auf "zusätzliche Betreuungsleistungen" nach § 45 SGB XI haben – selbst mit Pflegestufe 0.

  • Pflegende Angehörige unterstützen wir in Form der Verhinderungspflege – indem wir die Versorgung übernehmen, wenn sie selbst erkrankt sind oder eine Urlaubsreise machen möchten.
  • Darüber hinaus bieten wir Ihnen Begutachtungs- und Beratungsgespräche – den sogenannten "Pflegebesuchen", die der Gesetzgeber für ambulant betreute Menschen vorsieht.

Tipp: Wir leisten ausschließlich "Bezugspflege"! Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter einen festen Klientenstamm betreut. So können unsere Klienten Vertrauen aufbauen – das erleichtert das Miteinander und die Pflege.